Zur Ausbildung von Luftsportgeräteführern
auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter zur Erlangung der Lizenz: 17 Jahre
Vor Beginn der Ausbildung bei der Vereinsflugschule vorliegende Unterlagen:
• vollständig ausgefüllte Ausbildungsmeldung
(muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn ans Luftsportgerätebüro des DAeC gesandt werden)
• Bei minderjährigen Bewerbern: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
• beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
• Erklärung über schwebende Strafverfahren
und darüber, dass ein Führungszeugnis (Belegart -N-) beim Einwohnermeldeamt
und eine Auskunft nach §30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes beantragt worden ist.
• Kopie des Tauglichkeitszeugnisses nach JAR-FCL-3
Praktische Ausbildung
mindestens
• 30 Flugstunden davon 5 Alleinflugstunden
• 40 Starts im Alleinflug
Ausbildungsinhalte: siehe Formblatt "Praxis-Ausbildungsnachweis"
Theoretische Ausbildung
• Theorieausbildug in den Sachgebieten : - Luftrecht
(empfohlene Stundenzahl: 60 h) - Navigation
- Meterologie
- Technik
- Aerodynamik
- Pyrotechnik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschl. Leistungsvermögen
- Flugfunk (falls kein Funksprechzeugnis vorliegt)